Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder nun auch in Baden-Württemberg erhöht

Die Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder wurde rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 60 Euro erhöht.

Bei Aufmerksamkeiten an Vereinsmitglieder wird zwischen zwei Anlässen unterschieden. Geschieht die Zuwendung aus einem persönlichen Grund (Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum) darf eine einzelne Zuwendung brutto bis zu 60 Euro kosten (bisher 40 Euro). In begründeten […]