Heute Nacht (04.06.2020) wurde ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturpaket durch die Bundesregierung beschlossen. Die wichtigsten Änderungen haben wir in Kurzform für Sie zusammengefasst:

1. In der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wird der Regelsatz bei der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent herabgesenkt. Maßgebend ist hierfür der Leistungszeitpunkt, der gegebenenfalls gestaltbar ist.

2. Daneben soll es für 3 Monate ein um je 100 € erhöhtes Kindergeld für jedes kindergeldberechtigte Kind geben, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird von derzeit 1.908 € auf 4.000 € mehr als verdoppelt. Diese Anhebung gilt für die Jahre 2020 und 2021.

3. Auch die EEG Umlage wird geringer, sodass somit der Strom günstiger werden soll.

4. Es ist geplant, eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Faktor 2,5) für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 einzuführen.

Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben oder Unterstützung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen benötigen, sprechen Sie uns gerne an.