Nach dem von der EU bereits gebilligten Austritts-Abkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien soll es ab dem 29. März 2019 eine geordnete Übergangszeit von mindestens zwei Jahren geben. Die Zustimmung des britischen Parlaments – geplant für den 11. Dezember 2018 – ist allerdings unsicher. Erfolgt sie nicht, könnte es zu einem abrupten Bruch mit großen Unsicherheiten führen.

Wir stellen Ihnen gern die einzelnen Punkte des Austritt-Abkommens vor:

  1. Übergangszeit von mindestens zwei Jahren
    In dieser Zeit bleibt Großbritannien im EU-Binnenmarkt und in der Europäischen Zollunion. Es gibt also keine Zollkontrollen, Einfuhr- oder Reisebeschränkungen
    => Ohne eine Ratifizierung ist ein abrupter Bruch zu befürchten, der zu langen Wartezeiten beim Zoll führen könnte.

  2. EU-Bürger in Großbritannien und Briten in der EU
    Sie behalten laut dem Austrittsvertrag ihre Rechte (Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Sozialkassen-Ansprüche, Anerkennung beruflicher Qualifikationen etc.)
    => Ohne eine Ratifizierung müssen Notfallvereinbarungen geschlossen werden.

  3. Irland
    Die Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland bleiben offen.
    => Ohne eine Ratifizierung müsste die Republik Irland die neue EU-Außengrenze kontrollieren.

  4. Finanzielle Pflichten – Großbritannien oder europäische Steuerzahler?
    Großbritannien übernimmt in der Übergangszeit weiterhin die finanziellen Verpflichtungen aus der Zeit seiner EU-Mitgliedschaft (Beiträge in den EU-Haushalt, Pensionszahlungen für EU-Beamte etc. – ca. 45 Milliarden Euro).
    => Ohne eine Ratifizierung müssten die europäischen Steuerzahler für diese Summen aufkommen.

  5. Markenrechte
    Diese sollen auf beiden Seiten auch nach der Übergangszeit unangetastet bleiben. Auch Waren mit einer Produktzulassung dürfen ohne ein besonderes Label verkauft werden.
    Genauso sollen geschützte Ursprungsbezeichnungen gegenseitig erhalten bleiben (beispielsweise der Parmaschinken, walisisches Lamm oder bayerisches Bier).
    => Ohne eine Ratifizierung käme es hier zu Rechtsunsicherheiten.

  6. Zusammenarbeit bei Fahndungen
    Verdächtige werden bei vorliegendem nationalem Haftbefehl gegenseitig ausgeliefert.
    => Ohne eine Ratifizierung käme es hier zu Rechtsunsicherheiten.

  7. Absichtserklärung zu einem nachfolgenden Handels- und Partnerschaftsabkommen
    Das Austrittsabkommen beinhaltet zusätzlich eine solche Absichtserklärung, die grobe Eckpunkte für die Verhandlungen während der Übergangszeit aufweist.
    => Ohne eine Ratifizierung fehlt diese Grundlage für künftige Beziehungen.

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