Nachdem Anfang November der Bundestag diese beiden Gesetze beschlossen hatte, stimmte letzte Woche auch der Bundesrat zu, so dass mit einer Veröffentlichung im Laufe dieser Woche zu rechnen ist. Wir fassen hier die für Sie wesentlichen Inhalte zusammen.

Jahressteuergesetz 2018 („Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“):

  1. Einkommensteuergesetz (EStG)
    • Regelungen zur Steuerbefreiung von Sanierungserträgen
    • Steuerliche Förderung der E-Mobilität (Dienstfahrzeuge und –fahrräder)
    • Erweiterung der innerstaatlichen Besteuerungsgrundlage für Veräußerungsgewinne von Immobiliengesellschaften
    • Erweiterter Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen von in einem EU-Mitgliedstaat tätigen, aber Deutschland wohnenden Arbeitnehmer
    • Einführung des steuerfreien Jobtickets
  2. Körperschaftsteuergesetz (KStG):
    • Aufhebung der bisherigen Regelung zum quotalen Verlustuntergang
    • Wiedereinführung der Sanierungsklausel beim Verlustabzug für Körperschaften
    • Organschaft: Neuregelung variabler Ausgleichszahlungen
  3. Umsatzsteuergesetz (UStG):
    • Einführung gesetzlicher Regelungen zu Gutscheinen (Umsetzung der „Gutschein-Richtlinie“)
    • Aufhebung des Bestimmungslandprinzips für Kleinstunternehmer (Umsetzung der „e-commerce-Richtlinie“)
    • Einführung einer Mehrwertsteuerhaftung für Online-Marktplätze
  4. Investmentsteuergesetz (InvStG):
    • Änderungen der Anforderungen für die Gewährung der Teilfreistellungen für Aktienfonds, Immobilienfonds, Mischfonds und Dach-Investmentsfonds
  5. Erbschaftsteuergesetz (ErbStG):
    • Aufnahme weiterer Möglichkeiten, die zu einer rückwirkenden Beseitigung des Steuererlasses bei Verschonungsbedarfsprüfung führen
  6. Abgabenordnung (AO):
    • Einführung der steuerlichen Begünstigung für organisatorische Leistungen eines Sportdachverbands für Amateur-Sportveranstaltungen
    • Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe als rückwirkendes Ereignis

 

Familienentlastungsgesetz:

  1. Erhöhung des Kindergelds zum 01.07.2019 um 10 Euro pro Kind und Monat
  2. Erhöhung des Kinderfreibetrags (2019 von 2.394 Euro auf 2.490 Euro ; 2010 auf 2.586 Euro)

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