In einem neuen Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen alle bisherigen Schreiben zu diesem Thema zusammengefasst und die neue Rechtsprechung berücksichtigt. Auf die Verwaltungsanweisungen zur Rechtsauslegung aus den Lohnsteuer-Richtlinien wird verwiesen.
Nach einigen allgemeinen Hinweisen werden Regelungen zur pauschalen und individuellen Nutzungswertmethode jeweils alphabetisch aufgeführt. Weitere Abschnitte des Schreibens betreffen beide Bewertungsmethoden.